Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Grundlegendes

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Gast und der Aabach Gastro AG.

Der Einfachheit halber wird in diesen AGB – egal in Bezug auf welche Leistung – immer von Vertrag gesprochen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder ungültig sein, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen AGB-Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

2. Definitionen

Schriftliche Bestätigungen: Als schriftliche Bestätigungen gelten auch Telefon- und E-Mail Nachrichten.

Vertragspartner sind der Gast und das Hotel.

3. Vertragsgegenstand / Geltungsbereich

Der Vertrag über die Miete von Zimmern sowie den Bezug von sonstigen Lieferungen und Leistungen kommt mit der schriftlichen Bestätigung des Gastes oder konkludent zustande.

Eine Reservation, die am Anreisetag selbst erfolgt, ist im Augenblick der Annahme durch das Hotel verbindlich.

Vertragsänderungen werden für das Hotel erst durch eine (schriftliche) Rückbestätigung verbindlich.
Einseitige Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags durch den Gast sind unwirksam.

4. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang des Vertrags bestimmt sich nach der individuell vorgenommenen und bestätigten Reservation des Gastes.

Der Gast hat – andere vertragliche Vereinbarungen vorbehalten – keinen Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer.

5. Preise / Zahlungspflicht

Die Preise verstehen sich in CHF inklusive MWST. City-Tax sind im Preis nicht inklusiv und werden mit CHF 3.50/Person und Nacht zusätzlich in in Rechnung gestellt.
Folgende Zahlungsmittel werden akzeptiert: EC, Twint, Kreditkarten

Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für Bestellungen von seinen Begleitern und Besuchern.

Die Preise können vom Hotel geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste veranlasst.

Die Schlussrechnung umfasst den vereinbarten Preis zuzüglich allfälliger Mehrbeträge, die aufgrund
zusätzlicher Leistungen des Hotels für den Gast und/oder die ihn begleitenden Personen entstanden sind. Die Schlussrechnung ist – vorbehältlich anderer Vereinbarungen – spätestens anlässlich des Check-outs am Abreisetag in Schweizer Franken zu bezahlen.

Für jede Mahnung kann das Hotel eine Mahngebühr von CHF 10.00 erheben.

Gegenüber Forderungen des Hotels ist die Verrechnungseinrede ausgeschlossen.

6. Annullation der Reservation / Annullationsgebühren

a) Annullation
Eine Annullation der Reservation bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so
ist der vereinbarte Preis auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

b) Annullationsgebühren
Entscheidend für die Berechnung der Annullationsgebühr ist das Eintreffen der schriftlichen Annullation des Gasts beim Hotel. Dies gilt sowohl für Briefe als auch für E-Mail Nachrichten.

  • Bis zu drei Tage vor dem vereinbarten Anreisedatum (spätestens 14:00 Uhr) kann der Gast ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten.
  • Je nach Buchungssituation behalten wir uns vor, nach Ablauf dieser Frist 50 % bis 100 % des Zimmerpreises zu verrechnen, sollte das Zimmer nicht mehr weitervermietet werden können.

 

8. Vorzeitige Abreise

Reist der Gast vorzeitig ab, so ist das Hotel berechtigt, die gesamten gebuchten Leistungen zu 100% in
Rechnung zu stellen.

Das Hotel ist bestrebt, bei einer vorzeitigen Abreise die nicht in Anspruch genommenen Leistungen anderweitig zu vergeben. Sofern das Hotel die nicht in Anspruch genommenen Leistungen im vereinbarten Zeitraum anderweitig Dritten gegenüber erbringen kann, reduziert sich der Rechnungsbetrag des Gastes um den Betrag, den diese Dritten für die annullierte Leistung zahlen.

9. Aufenthalt / Schlüssel / Sicherheit / Internet / Rauchen

Das Hotelzimmer ist ausschliesslich für den registrierten Gast reserviert. Das Überlassen des Zimmers
an eine Drittperson oder die Nutzung durch eine zusätzliche Person ist nicht gestattet.

Bei der Verlust der Schlüsselkarte entstehen Kosten von CHF 250.00.

Die Zugangsdaten für das Internet erhält der Gast beim Check-in oder findet die dazu nötigen Angaben im Zimmer. Diese Dienstleistung ist für alle Gäste kostenlos.

Der Gast trägt die Verantwortung für den Gebrauch seiner Logindaten. Er haftet für Missbrauch und illegales Verhalten bei der Internetnutzung.

11. Durch den Gast eingebrachte Gegenstände

Mitgebrachte persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gastes auf dem Hotelareal. Das Hotel übernimmt keine Bewachungs- und Aufbewahrungspflicht. Das Hotel übernimmt für den Verlust, Untergang oder Beschädigung der eingebrachten Gegenstände keine Haftung, ausser bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Die Versicherung mitgebrachter Gegenstände obliegt dem Gast.

12. Handlungen, Benutzung und Haftung

a) Hotel
Die Haftung für leichtes und mittleres Verschulden wird ausdrücklich wegbedungen. Sollte der Gast zu Schaden kommen oder mit den Leistungen des Hotels nicht zufrieden sein, so hat er dies der Aabach Gastro AG unverzüglich zu melden, andernfalls kann er keine Rechte mehr geltend machen.

Für Hotelgäste haftet die Aabach Gastro AG für die eingebrachten Sachen der Gäste gemäss den gesetzlichen Bestimmungen des Schweizer Rechts.

Das Hotel empfiehlt, Geld und Wertgegenstände grundsätzlich im Zimmersafe aufzubewahren. Das Hotel lehnt jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung des durch Dritte eingebrachten Materials ab. Soweit die Aabach Gastro AG für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen zur Verfügung stellt oder von Dritten beschafft, handelt es im Namen und für Rechnung des Veranstalters.

Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Soweit diese abgeändert werden können, gilt für Schadenersatzansprüche des Gastes eine absolute Verjährung von 6 Monaten nach Abreise.

b) Gast
Die ganze Aabach Gastro AG ist rauchfrei.

Für Beschädigungen oder fahrlässiges Handeln die vom Gast oder von Drittpersonen während des Aufenthaltes verschuldet werden, kommt der Gast auf. Die Kosten werden dem Gast oder der Drittperson vollumfänglich in Rechnung gestellt oder direkt vor Ort einkassiert.

c) Dritter
Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er dem Hotel gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Solidarschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.

13. Haustiere

Hunde dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels und gegen eine besondere Vergütung in das Hotel mitgebracht werden. Der Gast, der ein Hund in das Hotel mitbringt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäss zu halten bzw. zu beaufsichtigen. Hunde sind auf dem ganzen Areal an der Leine zu führen. Andere Haustiere sind nicht erlaubt.

14. Fundsachen

Fundsachen werden bei eindeutigen Eigentumsverhältnissen und Kenntnis der Wohn-/Geschäftsadresse nachgesendet. Die Kosten und das Risiko für den Nachversand trägt der Gast.

15. Weitere Bestimmungen

Wünscht der Gast Leistungen, die nicht vom Hotel selbst erbracht werden, so handelt das Hotel lediglich als Vermittler.

Anzeigen in Medien (wie Zeitungen, Radio, Fernsehen, Internet) mit Hinweis auf Veranstaltungen im Hotel, mit oder ohne Verwendung des unveränderten Firmenlogos, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch das Hotel.

16. Gerichtsstand / Anwendbares Recht

Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist 8620 Wetzikon ZH Gerichtsstand, sofern kein anderer gesetzlich zwingender Gerichtsstand besteht.

Es kommt für alle Vertrags-, Reserverations-, allfälligen Zusatzvereinbarungen und allgemeinen Bedingungen ausschliesslich Schweizerisches Recht zur Anwendung.

Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

Wetzikon, Mai 2024

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